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   OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13   

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https://dejure.org/2014,527
OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13 (https://dejure.org/2014,527)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2014 - 5 U 1060/13 (https://dejure.org/2014,527)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 5 U 1060/13 (https://dejure.org/2014,527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Deliktische Schadensersatzhaftung eines Subunternehmers für Baumängel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 823; BGB § 831
    Reichweite der deliktischen Schadensersatzhaftung eines Subunternehmers infolge von Baumängeln

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigenständiger deliktischer Schadensersatzanspruch gegen Subunternehmer bei schadhafter Dachdeckung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegenüber Subunternehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Subunternehmers auch ohne Vertrag?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Deliktische Haftung des Subunternehmers für Baumängel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigenständiger deliktischer Schadensersatzanspruch gegen Subunternehmer bei schadhafter Dachdeckung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Subunternehmers gegenüber Bauherrn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer insolvent: Kann der Bauherr vom Nachunternehmer Schadensersatz verlangen? (IBR 2014, 141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1246
  • NZBau 2014, 359
  • VersR 2014, 836
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 51/83

    Deliktsrecht - Produzentenhaftung - Nutzungsinteresse - Integritätsschutz -

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Damit ähnelt der vorliegende Fall dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.09.1984, VI ZR 51/83, (VersR 1984, 1151 ) zugrunde lag und von dem auch der VII. Zivilsenat in dem Urteil nicht abgerückt ist, auf das sich die Berufung stützt.

    Da der Senat sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundes- gerichtshofs sieht (VI ZR 51/83 und VI ZR 127/85), besteht kein Grund, die Revision zuzulassen.

  • BGH, 20.05.1986 - VI ZR 127/85

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs über die Deliktsvorschriften des BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Dementsprechend hat auch der für Ansprüche aus unerlaubter Handlung zuständige VI. Zivilsenat des BGH in seinem Beschluss vom 20.05.1986, VI ZR 127/85, ausgesprochen, dass wegen Eigentumsverletzung ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegeben ist, wenn der Gebäudeeigentümer zum Zeitpunkt des Einbaus einer untauglichen Dichtungsfolie bereits an einem Teil des Bauwerks mangelfreies Eigentum erworben hatte und dieses sodann infolge der wirkungslosen Abdichtung beschädigt wird.

    Da der Senat sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundes- gerichtshofs sieht (VI ZR 51/83 und VI ZR 127/85), besteht kein Grund, die Revision zuzulassen.

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Nach den Maßstäben der BGH - Entscheidungen NJW 1977, 379 und NJW 1978, 2241 liege hier auch eine über die bloße mangelhafte Werkleistung hinausgehende Eigentumsverletzung vor.

    Das hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die in NJW 1977, 379 und NJW 1978, 2241 abgedruckten Entscheidungen des BGH aufgezeigt.

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Nach den Maßstäben der BGH - Entscheidungen NJW 1977, 379 und NJW 1978, 2241 liege hier auch eine über die bloße mangelhafte Werkleistung hinausgehende Eigentumsverletzung vor.

    Das hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die in NJW 1977, 379 und NJW 1978, 2241 abgedruckten Entscheidungen des BGH aufgezeigt.

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Soweit die Berufung sich für ihren gegenteiligen Rechtsstandpunkt auf die in in NJW 2005, 1423 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützt, ergibt sich aus dessen Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03 - nichts anderes.
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Schutzbedürftig ist ein Bauherr in derartigen Fallkonstellationen nicht, wenn ihm als Drittem wegen des Sachverhaltes, aus welchem er seinen Anspruch herleitet, eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen Haupt- und Subunternehmer zukämen (vgl. BGHZ 70, 327 ; BGHZ 133, 168 und BGH NJW 2004, 3420 ).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    "Grundsätzlich deckt sich der Mangelunwert der mangelhaften Leistung mit dem erlittenen Schaden am Eigentum, soweit der Mangel selbst der Schaden der Bauleistung ist und nicht darüber hinausgeht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. April 2003 - VII ZR 251/02, BauR 2003, 1211 = NZBau 2003, 375 = ZfBR 2003, 462; Urteil vom 27. Juni 2002 - VII ZR 238/01, BauR 2003, 123 = NZBau 2002, 573 ).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Schutzbedürftig ist ein Bauherr in derartigen Fallkonstellationen nicht, wenn ihm als Drittem wegen des Sachverhaltes, aus welchem er seinen Anspruch herleitet, eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen Haupt- und Subunternehmer zukämen (vgl. BGHZ 70, 327 ; BGHZ 133, 168 und BGH NJW 2004, 3420 ).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Schutzbedürftig ist ein Bauherr in derartigen Fallkonstellationen nicht, wenn ihm als Drittem wegen des Sachverhaltes, aus welchem er seinen Anspruch herleitet, eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen Haupt- und Subunternehmer zukämen (vgl. BGHZ 70, 327 ; BGHZ 133, 168 und BGH NJW 2004, 3420 ).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2012 - 4 U 118/11

    Schadensersatzanspruch einer Bauherrengemeinschaft wegen Verwendung mangelhafter

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13
    Dass ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung in derartigen Fällen nicht bestehe, erschließe sich auch aus den in NJW-RR 2013, 270 und NJW-RR 2013, 858 veröffentlichten ober- gerichtlichen Entscheidungen.
  • BGH, 27.06.2002 - VII ZR 238/01

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen

  • OLG Dresden, 30.08.2012 - 10 U 223/12

    Erfüllungsanspruch eines Bestellers gegen den Subunternehmer bei Errichtung eines

  • OLG Koblenz, 26.11.1997 - 7 U 681/97

    Haftung des Subunternehmers: Zur deliktischen Haftung des Subunternehmers

  • OLG Brandenburg, 21.12.2016 - 4 U 30/15

    Architektenhaftung: Sekundärhaftung des mit der Bauüberwachung beauftragten

    Für ihre Auffassung kann die Klägerin sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 22.01.2014 - 5 U 1060/13) stützen, mit der dieses einem Bauherrn gegen den mit Dacharbeiten beauftragten Subunternehmer der mit der Errichtung eines Wohn- und Praxisgebäudes beauftragten Hauptunternehmerin einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung von infolge einer undichten Dachfolie entstandenen Schäden an zuvor unversehrten Teilen des Hauses mit der Begründung zugesprochen hat, die Bauherren hätten an diesen Teilen des Hauses bereits vor Einbau der untauglichen Dichtungsfolie mangelfreies Eigentum erlangt gehabt.
  • OLG Rostock, 29.11.2019 - 5 U 30/15

    Regressanspruch des Wohngebäudeversicherers nach Regulierung eines

    Die Revision wird unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Brandenburg vom 30.01.2019, Az.: 4 U 139/17, sowie der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 22.01.2014, Az.: 5 U 1060/13, juris) gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO zugelassen.
  • VG Augsburg, 04.07.2019 - Au 5 K 18.345

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein "halbes Doppelhaus" -

    Die nähere Umgebung bestimmt sich nach den umliegenden Grundstücken, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder beeinflussen (Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 Rn. 36; BVerwG, B. v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - NJW 2014, 1246).
  • LG Flensburg, 07.08.2014 - 4 O 335/13

    Ansprüche wegen fehlerhaft montierter Photovoltaikanlage: Verjährung;

    Der Schutz dieser Erwartung ist allein Aufgabe der vertraglichen Gewährleistungspflicht und stellt somit keine Eigentumsverletzung dar (OLG Koblenz NJW 2014, 1246).
  • VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 5 K 19.54

    Rechtmäßige Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses

    Die nähere Umgebung bestimmt sich nach den umliegenden Grundstücken, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder beeinflussen (Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 132. EL Februar 2019, § 34 Rn. 36; BVerwG, B. v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - NJW 2014, 1246).
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